Drehgenehmigung: Wann Sie eine brauchen und wie Sie sie bekommen
Wann für einen Firmendreh eine Drehgenehmigung nötig ist: öffentlicher Raum, private Gelände, Personen im Bild, Gebäude und Drohnenaufnahmen. Überblick, Stand September 2026.
Kurz gesagt Drehgenehmigung: Wann Sie eine brauchen und wie Sie sie bekommen
Wischen für die Antwort →Im öffentlichen Raum braucht es meist eine Erlaubnis, sobald Technik im Weg steht.
Auf privatem Gelände entscheidet der Eigentümer, auch bei Bahnhöfen und Einkaufszentren.
Wer erkennbar im Bild ist, sollte zustimmen.
Drohnen: Regeln der EU und Verbote über Wohngrundstücken und nahe Flughäfen.
Vorab: kein Ersatz für Rechtsberatung
Dieser Beitrag gibt einen Überblick aus der Praxis einer Filmproduktion, Stand September 2026. Die Regeln unterscheiden sich von Stadt zu Stadt, und im Einzelfall entscheiden Behörden und Eigentümer. Wenn Sie mit uns produzieren, kümmern wir uns um die Genehmigungen. Dieser Text hilft Ihnen, die Fragen zu verstehen, die dabei gestellt werden.
Drehen im öffentlichen Raum
Straßen, Plätze und Gehwege gehören der Allgemeinheit. Wer sie normal nutzt, braucht keine Erlaubnis. Wer sie für einen Dreh über das übliche Maß hinaus in Anspruch nimmt, braucht in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis der Stadt oder Gemeinde. Das ist typischerweise der Fall, wenn:
- Stative, Licht, Kabel oder Kamerawagen auf Gehweg oder Straße stehen,
- Passanten umgeleitet oder Bereiche abgesperrt werden,
- Fahrzeuge geparkt oder der Verkehr angehalten werden muss.
Ein kleines Team mit Kamera aus der Hand, das niemanden behindert, braucht in vielen Städten keine Erlaubnis. Zuständig sind je nach Stadt das Ordnungsamt, das Straßenverkehrsamt oder eine eigene Filmstelle. Planen Sie für den Antrag mehrere Wochen ein, und rechnen Sie mit Gebühren.
Private Gelände und halböffentliche Orte
Auf privatem Grund entscheidet der Eigentümer über sein Hausrecht, wer dort drehen darf. Das gilt auch für Orte, die öffentlich wirken: Bahnhöfe, Einkaufszentren, Flughäfen, Parks privater Träger, Hotels, Kliniken. Hier braucht es eine schriftliche Drehgenehmigung des Betreibers, oft gegen Gebühr und mit Auflagen zu Zeit und Umfang.
Auf Ihrem eigenen Betriebsgelände geben Sie selbst die Erlaubnis. Klären Sie trotzdem vorher, ob Kunden, Lieferanten oder Mieter betroffen sind und welche Bereiche aus Gründen der Geheimhaltung nicht ins Bild dürfen.
Personen im Bild
Wer erkennbar gefilmt und veröffentlicht wird, hat ein Recht am eigenen Bild. Grundsätzlich braucht es eine Einwilligung. Ausnahmen gibt es, etwa wenn Menschen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder Örtlichkeit erscheinen oder Teil einer Versammlung sind. Für Unternehmensfilme gilt als praktische Regel:
- Mitarbeitende, Kunden und Darsteller unterschreiben vor dem Dreh eine Einwilligung.
- Passanten im Hintergrund werden so gefilmt, dass sie nicht im Mittelpunkt stehen, oder unkenntlich gemacht.
- Bei Veranstaltungen wird vorab transparent informiert, siehe Eventfilm.
Gebäude, Kunst und Marken
Die Panoramafreiheit erlaubt es, Werke, die sich dauerhaft an öffentlichen Straßen und Plätzen befinden, von dort aus zu filmen und die Aufnahmen zu nutzen. Das gilt für die Ansicht, die man vom öffentlichen Raum aus hat. Aufnahmen von erhöhten Standpunkten mit Hilfsmitteln wie Drohnen deckt sie nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von 2024 nicht ab. Innenräume, Kunstwerke in Gebäuden und fremde Marken im Bild sind vorab zu klären.
Drohnenaufnahmen
Für Drohnen gelten die Regeln der EU, ergänzt durch die deutsche Luftverkehrs-Ordnung. Für gewerbliche Luftaufnahmen heißt das in der Praxis:
- Der Betreiber ist beim Luftfahrt-Bundesamt registriert, die Drohne trägt die Registriernummer.
- Die Pilotin oder der Pilot hat den passenden Kompetenznachweis.
- Eine Haftpflichtversicherung für die Drohne ist Pflicht.
- Über Wohngrundstücken, Menschenansammlungen, Industrieanlagen, Behörden und in der Nähe von Flughäfen gelten Verbote oder Zustimmungspflichten. Im Raum Erlangen und Nürnberg ist die Kontrollzone des Flughafens Nürnberg zu beachten.
- Geflogen wird in Sichtweite und in der Regel bis höchstens 120 Meter Höhe.
Für Aufnahmen über Ihrem eigenen Werksgelände brauchen Sie also mindestens Ihre Zustimmung, je nach Lage zusätzlich eine behördliche Genehmigung.
Die Alternative ohne Genehmigung
Manche Motive lassen sich gar nicht oder nur mit großem Aufwand genehmigen: der Flughafen, die Innenstadt zur Hauptverkehrszeit, der Kunde am anderen Ende der Welt. Hier kann Virtual Production helfen: Die Umgebung erscheint auf unserer LED-Wand, gedreht wird im Studio in Erlangen. Mehr dazu in den Beiträgen LED-Studio oder Drehort? und Greenscreen oder LED-Wand?
Fragen zum Thema
Braucht man zum Filmen in der Stadt eine Genehmigung?
Wenn Technik aufgebaut, abgesperrt oder der Verkehr beeinträchtigt wird, in der Regel ja: eine Sondernutzungserlaubnis der Stadt. Kleine Teams aus der Hand, die niemanden behindern, brauchen in vielen Städten keine. Die Regeln unterscheiden sich je Stadt.
Wie lange dauert eine Drehgenehmigung?
Das hängt von Stadt und Umfang ab. Planen Sie mehrere Wochen ein, bei Straßensperrungen eher mehr.
Darf man Gebäude einfach filmen?
Von öffentlichen Straßen und Plätzen aus in der Regel ja, das erlaubt die Panoramafreiheit. Für Innenräume, Aufnahmen mit Drohne und privates Gelände braucht es die Zustimmung des Eigentümers.
Wer kümmert sich um die Genehmigungen?
Wenn Sie mit uns produzieren, wir. Von Ihnen brauchen wir Zugang und Ansprechpartner für Ihre eigenen Standorte.