creativecinema · Ratgeber Rechte · 2 Min. Lesezeit · von Andreas Schulz

Wem gehört der fertige Film?

Master, Rohmaterial, Musik und Darsteller: Welche Rechte Sie an Ihrem Imagefilm bekommen und worauf Sie im Angebot achten sollten.

Kurz gesagt

Wem gehört der fertige Film?

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Bei uns gehören Ihnen Master, Webfassungen und Rohmaterial ohne zeitliche Begrenzung und ohne Lizenzgebühr.

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Musik, Stockmaterial und professionelle Darsteller haben eigene Nutzungsfristen.

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Beim Werbefilm entscheidet der Umfang der Ausspielung über die Rechtekosten.

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Ein belastbares Angebot nennt, was Sie am Ende bekommen und wie lange Sie es nutzen dürfen.

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Was Sie bekommen sollten

Nach der Abnahme übergeben wir den Master, alle vereinbarten Webfassungen und das Rohmaterial. Sie dürfen den Film ohne zeitliche Begrenzung und ohne Lizenzgebühr nutzen, auf der Website, auf Messen, im Vertrieb und in Social Media.

Das ist nicht überall selbstverständlich. Achten Sie im Angebot darauf, dass Rechteumfang und Übergabe ausdrücklich genannt sind.

Wo es eigene Fristen gibt

  • Musik. Lizenzmusik wird für einen bestimmten Einsatz und Zeitraum lizenziert. Für Werbung im Fernsehen oder Kino gelten andere Konditionen als für die Website.
  • Professionelle Darsteller. Schauspieler bekommen Gage plus Nutzungsrechte, und diese Rechte laufen ab. Das ist der Posten, der später wiederkommt.
  • Stockmaterial. Zugekaufte Bilder und Clips haben ebenfalls Lizenzbedingungen.

Eigene Mitarbeitende vor der Kamera verursachen keine Gagen und wirken oft glaubwürdiger. Wichtig ist ihre schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung, am besten vor dem Drehtag.

Besonderheit Werbefilm

Beim Werbefilm sind die Nutzungsrechte der große Unterschied zum Imagefilm. Wer einen Spot schaltet, zahlt für die Reichweite: Sender, Kino, Online-Werbung und Laufzeit bestimmen die Rechtekosten für Musik und Darsteller. Klären Sie deshalb vor dem Dreh, wo der Spot laufen soll. Mehr dazu unter Werbefilm und Werbespot.

Dieser Ratgeber beschreibt, wie wir es handhaben, und ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Fragen zum Thema

Bekomme ich auch das Rohmaterial?

Ja, bei uns wird das Rohmaterial bei Abnahme übergeben. Andere Produktionen handhaben das unterschiedlich, fragen Sie vorher nach.

Darf ich den Film später selbst kürzen?

Den Film dürfen Sie weiterverwenden. Bei Musik und Darstellern gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen auch für neue Schnitte.

Was passiert, wenn eine Musiklizenz abläuft?

Dann darf der Film mit dieser Musik nicht weiter gezeigt werden. Eine neue Lizenz oder eine andere Musik lösen das.

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